Die öffentliche Bekanntmachung – die Stadt Geseke hat für die unbekannten Erben des verstorbenen Herrn Franz-Josef Gerling – letzte bekannte Anschrift: Heide 21, 59590 Geseke – adressierte rechtsmittelfähige Bescheide vom 01.03.2024 (Aktenzeichen: 0100.103007 .001 und 0100.103007.002) erlassen. Den unbekannten Erben sind die Bescheide für das Jahr 2024 bekanntzugeben. – hängt vom 26. April 2024 bis zum 13. Mai 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung –Beschluss zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange im Verfahren zur 133. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geseke gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I.S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist – erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke im § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 23. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung – Beschluss zur Öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung Mönninghausen – Bereich Corveyer Straße gem. § 34 (4) Nr.3 BauGB – der Stadt Geseke gem. §§ 3 (2) BauGB und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist – erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke im § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 23. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 17. April bis zum 26. April 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 05. April bis zum 19. April 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geseke über die Auskunftspflichten der politischen Mandatsträger sowie der Hauptverwaltungsbeamten gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW i.V. mit der Ehrenordnung des Rates der Stadt Geseke erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke im § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 04. März bis zum 13. März 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung – Offenlegung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes GE IVa – Salzkottener Str. – der Stadt Geseke einschließlich der 5. des Bebauungsplanes GE IV – Salzkottener Str. – der Stadt Geseke im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I.S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.Dezember 2023 (BGBl 2023 I S. 394) geändert worden ist – erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke im § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 23. Februar 2024 bis zum 05. März 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 22. Februar bis zum 01. März 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.
Die öffentliche Bekanntmachung – Beschluss zur Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes F 1 / 4 – nördlich Nordmauer – der Stadt Geseke gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist – erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke im § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Die öffentliche Bekanntmachung hängt vom 12. Februar 2024 bis zum 22. Februar 2024 im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, An der Abtei 1, aus.